Teilnahmebedingungen THW Kiel Karten

Teilnahmebedingungen

„THW Kiel Karten“

 

1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an dem von der NORA NordOstsee Radio GmbH & Co. KG, unter der Marke RADIO BOB rockt Schleswig-Holstein - (im folgenden RADIO BOB! genannt) - veranstalteten Gewinnspiel „THW Kiel Karten“ erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

 
2. Teilnahme- und Gewinnberechtigung
Teilnahme- und gewinnberechtigt sind nur volljährige natürliche Personen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter von RADIO BOB! sowie alle sonstigen Personen, die mit der Durchführung der Gewinnspiel-Aktion beschäftigt sind oder waren und bezüglich aller vorgenannten Personen: deren Angehörige ersten und zweiten Grades sowie Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.

 

3. Spielzeitraum

RADIO BOB! veranstaltet zusammen mit dem Kooperationspartner THW Kiel das Gewinnspiel „THW Kiel Karten“. Das Gewinnspiel läuft bis zum Ende der Handball Bundesliga Saison 2023/2024. Diese läuft voraussichtlich bis zum 02. Juni 2024.  

 

4. Spielmodus

Im Spielzeitraum können sich Hörer für das Gewinnspiel über das entsprechende Kontaktformular auf www.radiobob.de unter Angaben ihrer Anschrift, Geburtsdatums, E-Mail-Adresse und einer Telefonnummer bewerben. Unter allen Bewerbern zieht RADIO BOB! vor jedem Heimspiel des THW Kiel einen Gewinner.

  

5. Gewinn

Jeder Gewinner erhält 2 Eintrittskarten für das nächste Bundesliga-Heimspiel des THW Kiel und zwar immer für das darauffolgende, nachdem der Bewerber gewonnen hat.

Sollte die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt ausfallen, verfällt der Gewinn. RADIO BOB! erstattet keinen Ausgleich. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. 

Es gelten die jeweils aktuellen, am Veranstaltungsort geltenden gesetzlichen und behördlichen Corona-Bestimmungen sowie die zusätzlichen Veranstaltungsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Bitte informieren Sie sich hierüber rechtzeitig direkt beim jeweiligen Veranstalter. Falls RADIO BOB! selbst der Veranstalter sein sollte, wird darauf explizit hingewiesen. 

 

6. Gewinnübergabe und Promotion

Die gewonnenen Tickets werden für den Gewinner plus Begleitung in der Fanwelt (Ziegelteich 30, 24103 Kiel) hinterlegt und müssen dort am Spieltag vom Gewinner abgeholt werden. 

Der Gewinner ist damit einverstanden, dass sein Name sowie Gespräche mit ihm über den Sender veröffentlicht werden. Im Falle eines Gewinnes ist RADIO BOB! berechtigt, den Namen sowie Fotos des Gewinners zu veröffentlichen. Dies umfasst sowohl die entsprechende Bekanntgabe im Programm von RADIO BOB! als auch auf der Senderwebsite. Der Gewinner erklärt sich darüber hinaus bereit, für die Berichterstattung anderer Medien (Zeitung, Fernsehen etc.) in angemessenem Umfang zur Verfügung zu stehen.

 

7. Datenschutz

Die anlässlich der Teilnahme am Gewinnspiel erhobenen Daten speichert und nutzt RADIO BOB! ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Datenschutzbestimmungen von RADIO BOB!.

 

8. Haftungsausschluss
RADIO BOB! haftet nicht für falsche Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte hervorgerufen und/oder verbreitet werden und die mit RADIO BOB! und/oder mit dem Gewinnspiel im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn Dateneingaben des Gewinnspiels nicht dem vom Nutzenden verwendeten System entsprechen, nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet RADIO BOB! nicht bei Diebstahl oder bei der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei unberechtigter Veränderung und/oder Manipulationen der Daten in dem System und/oder auf den Speichermedien durch Teilnehmer oder Dritte. RADIO BOB! übernimmt weiterhin keine Gewähr dafür, dass das Gewinnspiel und die Registrierung jederzeit abrufbar sind und fehlerfrei funktionieren.
 

 

9. Sonstiges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  

10. Schriftformerfordernis/ Salvatorische Klausel
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechend gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.