BOBs Privat-Festival AGBs

1. Jugendliche unter 16 Jahren ist der Eintritt zur Veranstaltung untersagt.

2. Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der jeweiligen Musikdarbietungen. Der Veranstalter weist darauf hin, dass es insbesondere in Bühnen und Ein-/Ausgangsnähe durch Gedränge zu einer erhöhten Gefahrenlage (Kreislaufprobleme, Quetschungen u.ä.) für Besucher kommen kann. Um einen sicheren und reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, fordert der Veranstalter alle Besucher für die Dauer des Festivals gerade in Situationen mit erhöhtem Gefahren- und Risikopotential zu besonnenem Verhalten und gegenseitiger Rücksichtnahme auf. Insbesondere verpflichtet sich der Besucher, den Anweisungen der vom Veranstalter eingesetzten Ordnungskräfte vorbehaltlos, unverzüglich und jederzeit Folge zu leisten.

3. Bei diesem Musikfestival besteht aufgrund von Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- oder Gesundheitsschäden. Der Veranstalter fordert daher alle Festivalbesucher auf, sich durch das Tragen von Gehörschutz gegen diese Risiken abzusichern. Insbesondere Eltern, die ihre Kinder mit zum Festival mitbringen, werden nachdrücklich auf diese Maßnahme zum Eigenschutz hingewiesen.

4. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschuldung bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter, oder seine Erfüllungshilfen nicht vorsätzlich, oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei grober Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

5. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen, Hunden, Plastikflaschen, Gegenständen & Kleidung, die eine extremistische Haltung spiegeln, ist untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis von dem Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt, bei der der Ordnungsdienst angewiesen ist, eine Leibesvisitation vorzunehmen. Für das Parkplatzgelände gilt die Parkplatzordnung des Veranstalters, die auf dessen Homepage nachzulesen und dort auch als Druckversion hinterlegt ist.

6. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren bleibt dem Veranstalter vorbehalten.

7. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film- und Videokameras sowie Camcordern ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton- und Filmaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Der Veranstalter behält sich bei Verstößen die Einleitung rechtlicher Schritte in jeglicher Richtung vor. Das Mitbringen von Fotokameras (auch digital) ist erlaubt. Ausgenommen hiervon sind Spiegelreflexkameras mit Wechselobjektiven.

8. Aufgrund der aktuellen Lage kann es zur kurzfristigen Absage der Veranstaltung kommen. Angefallene Kosten werden nicht zurückerstattet.

9. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich zu verlegen.

10. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

11. Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte, sowie die Parkplatzordnung. Parken auf eigene Gefahr.

12. Der Veranstalter haftet nicht für gestohlenes oder verlorengegangenes Eigentum.

13. Wir bitten um Beachtung sämtlicher Hinweisschilder.

14. Das Verbreiten rechtsextremistischer Parolen und das Tragen solcher Symbole führen zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung.

15. Der Besucher erteilt mit dem Besuch des Festivals sein Einverständnis, dass der Veranstalter oder von ihm autorisierte Dritte Fotos und Filmaufnahmen machen dürfen, auf denen der Besucher zu sehen ist. Das Einverständnis des Besuchers erstreckt sich darüber hinaus auf das Recht des Veranstalters und der mit ihm vertraglich verbundenen Dritten, diese Fotos und Filmaufnahmen vergütungsfrei unter vollumfänglicher Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten in Form von Print-, Online- oder sonstigen medialen Verbreitungsformen zu nutzen.

16. Die Veranstaltung unterliegt den aktuellen Vorgaben des jeweiligen Gesundheitsamts. Daher sind kurzfristige Änderungen der Corona Schutzbestimmungen jederzeit möglich. Es gelten vor Ort die AHA-Regeln sowie die Nachweispflicht gemäßig der Corona Schutzverordnung (Impf-, Genesenennachwachs bzw. Testpflicht).

17. Sollte es zu einer kurzfristigen Absage durch die Behörden, z.B. wegen einer Verschärfung der Coronasituation, kommen, entfallen alle Ansprüche jeglicher Art der Gäste.

Veranstalter: Hardwood Konzertbüro
Hauptstraße 15, 91592 Buch am Wald
E-Mail: info@hardwood-open.de
Homepage: www.hardwood-open.de

Der Festivalbesucher erklärt mit dem Besuch des Festivals sein Einverständnis, dass der Veranstalter oder mit ihm vertraglich verbundene Dritte Fotos und Filmaufnahmen, auf denen der jeweilige Besucher zu sehen ist, vergütungsfrei unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten kommerziell in Form von Print-, Online- und sonstigen medialen Verbreitungsformen nutzen darf.